Wenn pflegebedürftige Personen zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, hat Anspruch auf ein regelmäßiges Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist der Beratungsbesuch auch verpflichtend. Ziel des Beratungseinsatzes gemäß §37,3 SGB XI ist, die Qualität der Pflege zu Hause zu gewährleisten bzw. zu stärken.
Wir bieten den Beratungsbesuch als ambulanter Pflegedienst für Sie an. Zunächst wird die allgemeine Pflege- und Betreuungssituation ganz allgemein eingeschätzt. Unser:e Mitarbeiter:in wird beurteilen, ob die Pflege und Betreuung durch Angehörige sichergestellt ist. Außerdem werden Maßnahmen empfohlen, welche die häusliche Situation verbessern. Folgende Themen werden außerdem angesprochen:
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Ein super Team! Der telefonische Erstkontakt war sehr freundlich und kompetent. Wir wurden sehr ausführlich beraten. Alle Fragen wurden beantwortet. Auch mit der Pflege sind wir sehr zufrieden, meine Mutter ist richtig aufgeblüht. Wir können das Team rund um Herrn Peukert absolut weiterempfehlen.